BGH, Beschluss vom 11.06.2020 – 5 StR 157/20

Verhältnis von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

Amtlicher Leitsatz:

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung können zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen; Gesetzeskonkurrenz besteht nicht.

Beschluss frei zugänglich