BGH, Beschluss vom 12.12.2023 – 6 StR 427/23

Die Wegnahme eines E-Bikes als Pfand begründet keinen Raub, sondern räuberische Erpressung.

Redaktionelle Leitsätze:

  1. Die gewaltsame Erlangung eines Gegenstands stellt keinen schweren Raub dar, wenn es an der Zueignungsabsicht fehlt, aber es kann eine schwere räuberische Erpressungerfüllt sein, wenn mit Bereicherungsabsicht gehandelt wurde.
  2. Für die Annahme von (Mit-)Verfügungsgewalt genügt mittäterschaftliches Handeln nicht. Vielmehr muss er in einer Phase des Tatablaufs tatsächliche Gewalt über diesen Gegenstand erlangt haben.

Urteil frei zugänglich.