BGH, Beschluss vom 14.07.2021 – 6 StR 298/21

Keine Finalität, wenn Täter fortwirkende Einschüchterung vorangegangener Schläge zur Wegnahme ausnutzt.

Leitsatz der Redaktion:

Macht sich der Täter die fortwirkende Einschüchterung von dem Opfer erteilten Schlägen zu Nutze, um dessen auf den Boden gefallenes Handy ohne Gegenwehr des Opfers an sich zu nehmen, fehlt es an der für Raub erforderlichen Kausalität.

Beschluss frei zugänglich