BGH, Beschluss vom 17.04.2019 – 2 StR 363/18

Unangekündigtes mehrfaches Einstechen mit Messer auf unbewaffnetes Opfer kann durch Notwehr gerechtfertigt sein.

Das unangekündigte mehrfache Einstechen mit einem 26 cm langen Bowiemesser auf das unbewaffnete Opfer kann durch Notwehr gerechtfertigt sein, wenn in der konkreten Tatsituation kein anderes Mittel verfügbar ist, das eine endgültige Beendigung eines gegenwärtigen Angriffs verspricht.

Beschluss frei zugänglich

Eine ausführliche Entscheidungsbesprechung finden Sie bei der Hanover Law Review.