BGH, Urteil vom 02.02.2022 - XII ZR 46/21

Haftung eines Tennisspielers bei vertragswidrigem Gebrauch einer Tennishalle, trotz mangelndem Verstoß gegen Tennisregeln.

Leitsatz:

Ein Tennisspieler kann eine vom vertragsgemäßen Gebrauch nicht gedeckte Beschädigung der Tennishalle, in der er einen Tennisplatz gemietet hat, auch dann zu vertreten haben, wenn ihm kein Verstoß gegen die Tennisregeln der International Tennis Federation (ITF) angelastet werden kann.

Urteil frei zugänglich.

Verfasst von SH