BGH, Urteil vom 10.10.2018 – 2 StR 564/17

Hehlerei bei Betrug des Vortäters durch den Hehler.

Amtlicher Leitsatz:

Das zur Erfüllung des Tatbestands der Hehlerei erforderliche einvernehmliche Handeln zwischen Vortäter und Hehler liegt auch in Fällen vor, in denen das Einverständnis des Vortäters auf einer Täuschung beruht.

Urteil frei zugänglich