BGH, Urteil vom 11.10.2022 – X ZR 42/20

Für den Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks ist zwar ein Widerrufsgrund erforderlich, allerdings muss dieser dem Beschenkten nicht mitgeteilt werden.

Amtlicher Leitsatz:

Die Erklärung des Widerrufs einer Schenkung wegen groben Undanks bedarf keiner Begründung.

Urteil frei zugänglich.