BGH, Urteil vom 12.09.2019 – 5 StR 325/19

Fahrlässigkeitsvorwurf beim Transport einer größeren Menge Rauschgift als angenommen.

Ein Fahrlässigkeitsvorwurf kann dadurch begründet werden, dass ein Drogenkurier nicht in der Lage ist, die tatsächlich transportierende Menge an Drogen festzustellen und mehr Drogen als angenommen transportiert.

Urteil frei zugänglich