Redaktionelle Leitsätze:
- Unter einer Zugbewegung ist eine Bewegung nach vorne zu verstehen. Ob der Anhänger dabei gezogen oder geschoben werde, ist dabei nicht relevant.
- Entscheidend ist allein die Bestimmung an ein KfZ angehängt zu werden.
- Zusätzlich war die alte Fassung des StVG sprachlich anders formuliert gewesen. Die Wörter "mitgeführt zu werden" der alten Fassung wurden aus sprachlichen Gründen durch "gezogen zu werden" ersetzt.