Amtlicher Leitsatz:
Die Minderung des Vergütungsanspruchs nach § 634 Nr. 3, Fall 2, § 638 BGB
schließt einen Kostenvorschussanspruch nach § 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3 BGB wegen des Mangels, auf den die Minderung gestützt wird, nicht aus.
Redaktionelle Leitsätze:
- Ein Besteller, der wegen baulicher Mängel an seinem Haus die Vergütung mindert, kann sich später noch dazu entscheiden, selbst zu reparieren, und dafür Kostenvorschuss verlangen.
- Die erklärte Minderung schließt den Anspruch auf Kostenvorschuss zur selbstständigen Mängelbeseitigung nicht aus.