BGH, Urteil vom 26.10.2022 – XII ZR 89/21

Enthält ein Mietvertrag über eine Autobatterie in den AGB eine Klausel, die eine Fernsperrung der Auflademöglichkeit erlaubt, so ist diese wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters als Verbraucher unwirksam.

Amtlicher Leitsatz:

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Vermieter einer Autobatterie nach außerordentlicher Kündigung des Mietvertrags die Fernsperrung der Auflademöglichkeit erlaubt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters als Verbraucher unwirksam, wenn dieser die Weiterbenutzung der Batterie und seines - gesondert erworbenen, geleasten oder gemieteten - E-Fahrzeugs im Streitfall nur durch gerichtliche Geltendmachung einer weiteren Gebrauchsüberlassung erreichen kann.

Urteil frei zugänglich.

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