BGH, Urteil vom 8.06.2022 – 5 StR 406/21

Eine Freiheitsbe­rau­bung ist auch dann ge­ge­ben, wenn sich das Opfer dieser Tat gar nicht bewusst ist

Amtlicher Leitsatz:

Bezugspunkt für ein tatbestandsausschließendes Einverständnis in eine Freiheitsberaubung im Sinne des § 239 StGB ist der potentielle Fortbewegungswille.

Urteil frei zugänglich.