BVerfG, Beschluss vom 01.07.2021 – 2 BvR 890/20

Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch offensichtlich unhalbare Ablehnung von Befangenheitsantrag.

Aus der Pressemitteilung:

Der Beschwerdeführer hatte ein Klageverfahren gegen einen negativen Asylbescheid angestrengt. Den zuständigen Einzelrichter lehnte er wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Dies stützte er auf ein Urteil des abgelehnten Richters in einem Verfahren gegen die behördliche Anordnung, bestimmte Wahlplakate der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) zu entfernen; in dem Urteil waren allgemeine und sehr weit gehende Ausführungen zum Thema Migration enthalten. Der Beschluss, mit dem die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts das Ablehnungsgesuch zurückwies, verstößt gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil die Ablehnung des Befangenheitsantrags offensichtlich unhaltbar und damit willkürlich ist.

Beschluss frei zugänglich