BVerfG, Beschluss vom 03.11.2021 – 2 BvR 828/21

JVA-Leiter kann sich gegenüber Gefangenen nicht ohne weiteres auf Gewissensfreiheit berufen.

Leitsatz der Redaktion:

Es begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn ein JVA-Leiter suizidwilligenen Gefangenen die Beschaffung tötlicher Medikamente unter Verweise auf seine Gewissensfreiheit verweigert.

Beschluss frei zugänglich