BVerfG, Beschluss vom 04.10.2022 – 1 BvR 382/21

Die Länder als juristische Personen des öffentlichen Rechts und Hoheitsträger können sich nicht auf die materiellen Grundrechte berufen.

Leitsatz der Redaktion:

Ein Bundesland kann sich auch insoweit nicht auf Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte berufen, wie es zivilrechtlich, als Arbeitgeber, tätig geworden ist.

Urteil frei zugänglich.