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BVerfG, Beschluss vom 14.09.2021 – 1 BvR 1525/20

BVerfG, Beschluss vom 14.09.2021 – 1 BvR 1525/20

Teilweise Entziehung des Sorgerechts wegen permanenter schulischer Überforderung verletzt nicht Elternrecht.

Leitsatz der Redaktion:

Die teilweise Entziehung des Sorgerechts wegen permanenter schulischer Überforderung der leicht intellektuell behinderten Tochter verletzt nicht das Elternrecht aus Art. 6 II 1 GG.

Beschluss frei zugänglich