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BVerfG, Beschluss vom 24.11.2023 – 1 BvR 1962/23

BVerfG, Beschluss vom 24.11.2023 – 1 BvR 1962/23

Die Bezeichnung als "fetter Anwalt" oder "Rumpelstilzchen" kann bei einer rechtlichen Auseinandersetzung zulässig sein.

Redaktionelle Leitsätze:

  1. Um Rechtspositionen und Anliegen zu verdeutlichen, können bei einer rechtlichen Auseinandersetzung besonders starke und eindrückliche Ausdrücke erlaubt sein.
  2. Bei Bezeichnungen unter Anwaltskollegen muss eine Abwägung zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Schutz der persönlichen Ehre erfolgen.

Urteil frei zugänglich.