Redaktionelle Leitsätze:
- Um Rechtspositionen und Anliegen zu verdeutlichen, können bei einer rechtlichen Auseinandersetzung besonders starke und eindrückliche Ausdrücke erlaubt sein.
- Bei Bezeichnungen unter Anwaltskollegen muss eine Abwägung zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Schutz der persönlichen Ehre erfolgen.