BVerfG, Urteil vom 02.03.2021 – 2 BvE 4/16

Ultra-vires-Akte können nicht vorab durch Mandatsgesetz legitimiert werden.

Aus der Pressemitteilung:

Die Antragstellerin leitet aus Art. 23 Abs. 1 GG das Gebot eines isolierten Mandatsgesetzes ab. Das Grundgesetz kennt jedoch kein Mandatsgesetz, das eine Inanspruchnahme von Hoheitsrechten durch die Europäische Union oder andere zwischenstaatliche Einrichtungen ultra vires legitimieren könnte.

Pressemitteilung Nr. 18/2021