BVerwG, Urteil vom 20.01.2022 – 8 C 35.20

Stadtrat kann Benutzung öffentlicher Einrichtung nicht wegen Kundgabe von Meinungen zur BDS-Kampagne untersagen.

Amtlicher Leitsatz:


Die Beschränkung des Widmungsumfangs einer kommunalen öffentlichen Einrichtung, die deren Nutzung allein aufgrund der Befassung mit einem bestimmten Thema ausschließt, verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit.

 

Urteil frei zugänglich.