BVerwG, Urteil vom 25.01.2022 – 4 C 2.20

Zwischenlager für radioaktive Abfälle im Gewerbegebiet unzulässig.

Aus der Pressemitteilung:

Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen ist in einem Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich unzulässig.

Pressemitteilung Nr. 7/2022