EuGH, Urteil vom 03.06.2021 – C-624/19

Entgeltgleichheit für Arbeitnehmer nicht nur bei "gleicher", sondern auch bei "gleichwertiger" Arbeit.

Aus der Pressemitteilung:

Arbeitnehmer können sich in Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten sowohl bei „gleicher“ als auch bei „gleichwertiger Arbeit“ unmittelbar auf den unionsrechtlich verankerten Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen berufen.

Pressemitteilung Nr. 95/21