EuGH , Urteil vom 07.09.2022 – C-391/20

Die Verpflichtung, Hochschulstudienprogramme in der Amtssprache des Mitgliedstaats zu unterrichten, kann mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar sein.

Leitsatz der Redaktion (vgl Pressemitteilung des EuGH):

Eine nationale Regelung eines Mitgliedstaats, die Hochschulen dazu verpflichtet, die Studienprogramme ausschließlich in der Amtssprache dieses Mitgliedstaats zu unterrichten, mit dem Unionsrecht vereinbar ist, sofern eine solche Regelung aus Gründen, die mit dem Schutz der nationalen Identität dieses Mitgliedstaats zusammenhängen, gerechtfertigt ist, d. h., sofern sie zum Schutz des legitimerweise verfolgten Ziels erforderlich und in Bezug auf diesen Schutz verhältnismäßig ist. 

Urteil frei abrufbar.