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EuGH, Urteil vom 20.09.2022 – verb. RS C-793/19 u. C-794/19

EuGH, Urteil vom 20.09.2022 – verb. RS C-793/19 u. C-794/19

Die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen gegen EU-Recht.

Leitsatz der Redaktion:

Der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt, dass das europäische Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegensteht, es sei denn, es läge eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vor.

Urteil frei zugänglich.