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LAG Rostock, Urteil vom 21.10.2009 – 2 Sa 183/09

LAG Rostock, Urteil vom 21.10.2009 – 2 Sa 183/09

Zu den Voraussetzungen einer Verschwiegenheitsklausel, die den Arbeitnehmer verpfichtet.

Amtlicher Leitsatz:

Eine Klausel, wonach der Arbeitnehmer verpflichtet ist, über seine Arbeitsvergütung auch gegenüber Arbeitskollegen Verschwiegenheit zu bewahren, ist unwirksam, da sie den Arbeitnehmer daran hindert, Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Rahmen der Lohngestaltung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich geltend zu machen. Darüber hinaus verstößt sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG.

Urteil frei zugänglich