LG Köln, Urteil vom 13.05.2022 – 12 O 459/19

Das versehentliche Trinken von Ammoniaklösung aus einer Limonadenflasche begründet einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen denjenigen, der diese frei zugänglich lagert.

Leitsatz der Redaktion:

Werden gesundheitsschädliche Stoffe in einer frei zugänglichen Limonadenflasche gelagert, so werden Verkehrssicherungspflichten verletzt, welche einen Schemerzensgeldanspruch begründen.

Newsmeldung von beck-aktuell.