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LG Oldenburg, Urteil vom 20.09.2021 – 4 O 1176/21

LG Oldenburg, Urteil vom 20.09.2021 – 4 O 1176/21

Reduzierung der Nutzungsentschädigung bei Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangels bei ständigem Reparaturbedarf des Autos.

Leitsatz der Redaktion:

Tritt der Käufer vom Kaufvertrag wegen Sachmangels von diesem zurück, so verringert sich der Nutzungsentschädigungsanspruch des Verkäufers, wenn sich das Auto infolge des Mangels etwa 1/3 der gesamten Nutzungszeit in Reparatur befand.

 

Pressemitteilung des LG Oldenburg.

Verfasst von SH