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OLG Celle, Beschluss vom 11.06.2020 – 3 Ws 103/20

OLG Celle, Beschluss vom 11.06.2020 – 3 Ws 103/20

Strafvollzug in Niedersachsen: Voraussetzungen für Langzeitbesuch.

Amtliche Leitsätze:

1. Die für Langzeitbesuche von Nichtangehörigen nach § 25 Abs. 2 Satz 2 NJVollzG erforderliche „Erwartung eines günstigen Einflusses“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Anwendung der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt.

2. Es müssen konkrete und objektiv fassbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von der Besuchsperson Einwirkungen auf die oder den Gefangenen ausgehen, die die Erreichung des Vollzugsziels nach § 5 Satz 1 NJVollzG fördern. 

Beschluss frei zugänglich