Juristische Fakultät Studium Im Studium E-Learning-Angebote JurOnlineRep
OLG Celle, Beschluss vom 14.02.2020 – 2 Ws 49/20

OLG Celle, Beschluss vom 14.02.2020 – 2 Ws 49/20

Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr bei Betrugsserienstraftaten.

Amtlicher Leitsatz:

Auch Betrugsserienstraftaten mit Einzelschäden von deutlich unter 2.000,- € können nach den Umständen des Einzelfalls als die Rechtsordnung schwerwiegend beeinträchtigende Straftaten gelten und dadurch den Haftgrund der Wiederholungsgefahr begründen. Als Umstände des Einzelfalls können neben der Schadenshöhe insbesondere auch die Beweggründe und Ziele des Täters, die aus der Tat sprechende Gesinnung und der bei ihr aufgewendete Wille, die Art der Ausführung und die weiteren Auswirkungen der Tat, ferner das Vorleben des Täters und sein Nachtatverhalten herangezogen werden. 

Beschluss frei zugänglich