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OLG Celle, Beschluss vom 15.11.2019 – 3 Ws 241/19

OLG Celle, Beschluss vom 15.11.2019 – 3 Ws 241/19

Zulässige Fesselung zur Ausführung im Maßregelvollzug.

Amtlicher Leitsatz:

Die Vorschrift des § 18 Abs. 2 Nds. MVollzG ist mit ihrem Verweis auf die polizeirechtlichen Vorschriften über die Anwendung unmittelbaren Zwangs ausreichende gesetzliche Grundlage für eine Fesselung anlässlich einer Ausführung (vorliegend zu einem externen Arzt).

Beschluss frei zugänglich