OLG Celle, Urteil vom 12.02.2020 – 14 U 178/19

Zum schweren Verfahrensverstoß.

Amtlicher Leitsatz:

Ein schwerer Verfahrensverstoß, der gemäß § 21 GKG eine Niederschlagung der Gerichtskosten rechtfertigt, ist zu bejahen, wenn mehrere Aufforderungen zur Überprüfung einer unrichtigen Rechtsauffassung missachtet werden und eine Partei hier-durch in eine begründete Berufung getrieben wird. 

Urteil frei zugänglich