OLG Celle, Urteil vom 15.05.2018 – 14 U 179/17

Pflicht des Verkehrsunfallgeschädigten zur Vorfinanzierung der Schadensbeseitigung aus Schadensminderungspflicht.

Zur Frage, wann ein Verkehrsunfallgeschädigter im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, den Schaden aus eigenen Mitteln, z. B. durch Kreditaufnahme oder Inanspruchnahme einer bestehenden Vollkaskoversicherung vorzufinanzieren. 

Urteil frei zugänglich