Juristische Fakultät Studium Im Studium E-Learning-Angebote JurOnlineRep
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.03.2021 – Az. 6 UF 3/21

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.03.2021 – Az. 6 UF 3/21

Bei Streit über Schutzimpfungen des Kindes entscheidet der STIKO-zustimmenden Elternteil.

Aus der Pressemitteilung:

Die Entscheidung über die Durchführung von Schutzimpfungen für ein gemeinsames Kind kann bei Uneinigkeit der Eltern auf den Elternteil übertragen werden, der seine Haltung an den Empfehlungen der STIKO orientiert.

Pressemitteilung Nr. 18/2021