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OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.08.2023 – 16 U 54/23

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.08.2023 – 16 U 54/23

Die Regenzeit in Ecuador ist kein Reisemangel.

Redaktionelle Leitsätze:

  1. Reisende müssen sich in der Regel selbst über klimatische Bedingungen des Reiseziels informieren, weshalb der Reiseveranstalter grundsätzlich nicht für im Zielgebiet herrschende Wetterverhältnisse haftet.
  2. Auch trifft den Reiseveranstalter keine Aufklärungspflicht über die zu erwartenden Witterungsverhältnisse und Regenzeiten, da kein Wissensgefälle vorliegt. Es hat sich lediglich ein Umwelt- und Umfeldrisiko verwirklicht.

Urteil frei zugänglich.