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OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.12.2021 – 2 U 28/21

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.12.2021 – 2 U 28/21

Haftung für Unfall infolge Überlassung nicht verkehrssicheren Mietwagens kann nicht durch AGB ausgeschlossen werden.

Aus der Pressemitteilung:

Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache kann für die Verletzung von Kardinalpflichten nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Zu diesen Kardinalpflichten gehört beim Mietwagenvertrag die Überlassung eines Fahrzeugs, dessen technischer Zustand das sichere Fahren insbesondere durch funktionsfähige Lenkung und Bremsen gewährleistet.

Pressemitteilung vom 24.01.2022