Juristische Fakultät Studium Im Studium E-Learning-Angebote JurOnlineRep
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 31.08.2021 – 26 U 4/21

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 31.08.2021 – 26 U 4/21

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Mähen nahe einem geparkten Bus ohne Information des Busfahrers.

Leitsatz der Redaktion (z.T. der Pressemitteilung entnommen):

Sollen in einem Abstand von nur 2-3 m zu einem parkenden Linienbus Mäharbeiten durchgeführt werden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass Personen und fremde Sachen nicht beschädigt werden. Hierzu gehört insbesondere, den anwesenden Busfahrer kurz auf die beabsichtigten Mäharbeiten hinzuweisen.

Pressemitteilung Nr. 62/2021