Juristische Fakultät Studium Im Studium E-Learning-Angebote JurOnlineRep
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2022 – 11 U 89/21

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2022 – 11 U 89/21

Verursacht ein sich losreißender Hund den Sturz eines Fahrradfahrers, haftet der Halter des Hundes für die erlittenen Schäden.

Leitsatz der Redaktion:

Dem Geschädigten eines Sturzes infolge eines sich losreißenden Hundes steht ein Schmerzensgeld zu, wobei das nur fahrlässige Verhalten des Tierhalters zu berücksichtigen ist.

Pressemitteilung des OLG Frankfurts.