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OLG Jena, Beschluss vom 08.04.2020 – 1 WS 109/20 u.a.

OLG Jena, Beschluss vom 08.04.2020 – 1 WS 109/20 u.a.

COVID-19-Pandemie rechtfertigt Verlängerung der U-Haft.

Gem. § 121 Abs. 1 StPO darf die Untersuchungshaft nur über sechs Monate hinaus angeordnet werden, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Pandemiebedingte Gefahrabwehrmaßnahmen zum Schutze der Gesamtbevölkerung stellten einen solchen wichtigen Grund dar.

Pressemitteilung vom 15.04.2020