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OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2020 – 2 Rv 35 Ss 175/20

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2020 – 2 Rv 35 Ss 175/20

Pedelecs keine Kraftfahrzeuge im strafrechtlichen Sinne.

Für die Beurteilung der absoluten Fahruntüchtigkeit von Pedelec-Fahrern ist auf die Grezwerte für Fahrradfahrer, nicht auf diejenige für KFZ-Fahrer abzustellen. Darauf, ob Pedelecs Kraftfahrezeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes sind, kommt es nicht an.

Beschluss frei zugänglich