OLG Köln, Urteil vom 14.05.2021 – 1 U 9/21

Hälftige Teilung der Buchungskosten bei coronabedingter Stornierung eines Hotelzimmers.

Amtlicher Leitsatz:

1. Müssen vor Ausbruch der Covid19-Pandemie gebuchte Hotelzimmer pandemiebedingt storniert werden, kann dies eine hälftige Teilung der Buchungskosten rechtfertigen.

Urteil frei zugänglich