Juristische Fakultät Studium Im Studium E-Learning-Angebote JurOnlineRep
OLG Oldenburg, Urteil vom 16.08.2023 – 4 U 72/22

OLG Oldenburg, Urteil vom 16.08.2023 – 4 U 72/22

Der frühere Einsatz des Pferdes als Rennpferd stellt keinen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB dar.

Redaktionelle Leitsätze:

  1. Ein gesundes Pferd ist nicht durch den früheren Einsatz als Rennpferd mangelhaft.
  2. Einschränkungen in der Nutzbarkeit des Pferdes, dass früher als Rennpferd genutzt wurde, sind nicht eher zu erwarten als bei einem Pferd, dass als Freizeitpferd genutzt wurde.
  3. Vor allem degenerative Gelenkerkrankungen stehen grundsätzlich in keinem Zusammenhang mit der Nutzung eines Pferdes als Rennpferd, sondern resultieren viel mehr aus dem Alter, der Art und Qualität der Haltung des Pferdes.
  4. Auch die Ausführung im Kaufvertrag, dass das Pferd keine Dressur bzw. Springausbildung hat, lässt nicht darauf schließen, dass die Beschaffenheit des Pferdes als "Freizeitpferd" vereinbart wurde.

Urteil frei zugänglich.

Eine ausführliche Entscheidungsbesprechung von Lukas Müller finden Sie bei der Hanover Law Review.