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OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.01.2021 – 1 U 63/19

OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.01.2021 – 1 U 63/19

Vom Transportband einer Autowaschanlage gezogenes Fahrzeug nicht „im Betrieb“ iSv § 7 I StVG.

Amtlicher Leitsatz:

Ein Fahrzeug, das vom Transportband einer Autowaschanlage gezogen wird, befindet sich nicht „im Betrieb“ i.S.v. § 7 Abs. 1 StVG. Das gilt auch dann, wenn der Fahrer in der Sorge, auf ein vor ihm befindliches Fahrzeug gezogen zu werden, bremst, so dass das Fahrzeug von der Mitnahme des Transportbands rutscht und deshalb durch Betriebseinrichtungen der Waschstraße beschädigt wird. Fährt der vor dem beschädigten Fahrzeug gewaschene PKW verzögert aus der Waschstraße aus, und hat dies dem Bremsvorgang des Fahrers des nachfolgenden PKW ausgelöst, trifft dessen Halter und Fahrer ein nicht unerhebliches Mitverschulden i.S.v. § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB.

Urteil frei zugänglich

Eine ausführliche Entscheidungsbesprechung finden Sie bei der Hanover Law Review.