Juristische Fakultät Studium Im Studium E-Learning-Angebote JurOnlineRep
OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.11.2022 – 4 U 187/21

OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.11.2022 – 4 U 187/21

Der Käufer eines PKWs kann wegen seines subjektiven Empfindens, das Fahrzeug verhalte sich bei einer Gefahrenbremsung nicht sicher, nicht von dem Kaufvertrag zurücktreten.

Amtlicher Leitsatz:

Beim Autokauf stellt das subjektiv „unangenehme“ Empfinden des Käufers von dem Verhalten des Fahrzeugs bei einer sog. Gefahrenbremsung keinen Sachmangel der Kaufsache dar, wenn die darin verbauten Assistenzsysteme technisch ordnungsgemäß arbeiten und das Fahrzeug tatsächlich kurs- und bremsstabil halten.

Urteil frei zugänglich.