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OVG Bremen, Beschluss vom 20.04.2021 – 1 B 178/21

OVG Bremen, Beschluss vom 20.04.2021 – 1 B 178/21

Maskenpflicht bei "nicht auf konkretes Ausbruchsgeschehen zurückführbare Inzidenz von über 100" zu unbestimmt.

Amtliche Leitsätze:

1. Die Maskenpflicht an Grundschulen stellt beim gegenwärtigen Stand des Infektionsgeschehens eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme dar. Insbesondere liegen keine konkreten Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefährdung von Grundschulkindern durch das Tragen einer (Alltags-)Maske vor.

2. Die konkrete Ausgestaltung der Maskenpflicht an Grundschulen in Bremen in § 17 Abs. 5 Satz 4 der Vierundzwanzigsten Coronaverordnung ist nicht hinreichend bestimmt. Es ist für den Normunterworfenen nicht erkennbar, wann sich die Inzidenz von über 100 "nicht auf ein oder mehrere Ausbruchsgeschehen außerhalb von Schulen zurückführen [lässt]".

Beschluss frei zugänglich