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OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.07.2019 – 1 LA 140/18

OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.07.2019 – 1 LA 140/18

Umnutzung einer Brennerei im Außenbereich für landwirtschaftliches Lohnunternehmen.

Amtliche Leitsätze:

1. Die Tätigkeit eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmers ist weder nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB noch nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert.

2. Auch eine Nutzungsänderung ohne bauliche Erweiterung kann die Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

3. Die Sicherung der Erschließung i.S.d. Bauplanungsrechts ist nicht an § 4 NBauO zu messen.

Beschluss frei zugänglich