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OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.06.2021 – 1 LA 85/21

OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.06.2021 – 1 LA 85/21

Keine Berücksichtigung von bestehenden Gaststätten bei Frage, ob Gaststätte "Versorgung des Gebiets" dient.

Amtlicher Leitsatz:

Bei der Beurteilung, ob ein neuer Betrieb der Versorgung des Gebiets im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO dient, kommt es nicht darauf an, ob die gebietsbezogene Nachfrage bereits durch im Gebiet bestehende Betriebe befriedigt wird.

Beschluss frei zugänglich