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VerfG BB, Urteile vom 23.10.2020 – VfgBbg 9/19 u.a.

VerfG BB, Urteile vom 23.10.2020 – VfgBbg 9/19 u.a.

Paritätsgesetz für Landtagswahlen verfassungswidrig.

Amtliche Leitsätze:

1. Die Vorgabe einer paritätischen Besetzung von Landeslisten für Wahlen zum Landtag Brandenburg verletzt die Parteienfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und Chancengleichheit der politischen Parteien im Land Brandenburg.

2. Die Verfassungsordnung des Landes Brandenburg bekennt sich zwar ausdrücklich zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern und verbindet dies mit einer Verpflichtung des Landes, für deren Gleichstellung auch im öffentlichen Leben zu sorgen. Änderungen im Wahlrecht, die Auswirkungen auf das Demokratieprinzip haben, bedürfen jedoch einer Entscheidung des Verfassungsgesetzgebers und sind dem Zugriff des einfachen Gesetzgebers entzogen.

4. Der Eingriff ist nicht durch den Gleichstellungsauftrag des Art. 12 Abs. 3 Satz 2 LV gerechtfertigt (Rn. 151 ff). Art. 12 Abs. 3 Satz 2 LV ermächtigt nicht zur einfachgesetzlichen Änderung verfassungskonstituierender demokratischer Strukturprinzipien. Das Paritätsgesetz überschreitet den durch das Demokratieprinzip der Landesverfassung gesetzten Rahmen.

Pressemitteilung vom 23.10.2020

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