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VerfGH Berlin, Beschluss vom 17.03.2021 – VerfGH 4/21 u.a.

VerfGH Berlin, Beschluss vom 17.03.2021 – VerfGH 4/21 u.a.

Absenkung des Unterschriftenquorums für Kleinstparteien für Landtagswahlzulassung um 50% verfassungswidrig.

Aus der Pressemitteilung:

Der VerfGH hält die vom Berliner Landesgesetzgeber vorgenommene Absenkung der Quren erforderlicher Unterstützungsunterschriften für die Zulassung von Kleinstparteien zur Landtagswahl auf 50% für verfassungswidrig. Angesichts der aktuellen pandemischen Lage, in der die Möglichkeit, wieder persönlich um Unterschriften zu werben, nicht zeitnah absehbar sei, sei eine Absenkung auf 20 - 30% erforderlich.

Pressemitteilung Nr. 3/2021