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VerfGH Thüringen, Urteil vom 15.07.2020 – VerfGH 2/20

VerfGH Thüringen, Urteil vom 15.07.2020 – VerfGH 2/20

Paritätsgesetz für Landtagswahlen verfassungswidrig.

Aus dem Urteil:

Die gesetzliche Verpflichtung der politischen Parteien, Landeslisten zur Wahl des Thüringer Landtags paritätisch zu besetzen, beeinträchtigt das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl nach Art. 46 Abs. 1 ThürVerf sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und die Chancengleichheit der Parteien nach Art. 21 Abs. 1 GG als in das Landesverfassungsrecht hineinwirkendes Bundesverfassungsrecht.

Urteil frei zugänglich

Ausführliche Entscheidungsbesprechungen finden Sie bei examensgerecht.de (Martin Suchrow) und bei der Hanover Law Review.