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VG Berlin, Beschluss vom 02.04.2020 – 14 L 31/20

VG Berlin, Beschluss vom 02.04.2020 – 14 L 31/20

Rechtmäßigkeit einer Verordnung, nach der Mandanten nur für "dringend erforderliche" Termine zum Anwalt dürfen.

Die Regelung in einer Verordnung zur Pandemiebekämpfung, nach der Mandanten den Rechtsanwalt nur für "dringed erforderliche" Termine aufsuchen dürfen, stellt keinen unverhältnismäßigen Grunderechtseingriff in die Berufsfreiheit des Rechtsanwalts dar.

(Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes)

Pressemitteilung Nr. 15/2020

Beschluss frei zugänglich