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VG Berlin, Beschluss vom 10.03.2021 – VG 3 L 51/21 u.a.

VG Berlin, Beschluss vom 10.03.2021 – VG 3 L 51/21 u.a.

Vollständiger Ausschluss einzelner Klassenstufen von Präsenzbeschulung im Wechselmodell rechtswidrig.

Aus der Pressemitteilung:

Eine Vollbeschulung könnten die Antragsteller/-innen zwar ebenso wenig beanspruchen wie eine Beschulung ohne Mund-Nasen-Bedeckung. Die diesen Begehren entgegenstehenden Regelungen seien angesichts des derzeitigen Infektionsgeschehens und in Anbetracht der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts weiterhin als (noch) verhältnismäßig anzusehen. Soweit einzelne Jahrgangsstufen jenseits der Primarstufe und der Abschlussklassen zurzeit von der Präsenzbeschulung im Wechselmodell vollständig ausgeschlossen seien, erweise sich dies hingegen als gleichheits- und deshalb rechtswidrig.

Pressemitteilung Nr. 12/2021